Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Klimaanlagen-Konfigurator Klimambo, Klimagerät Angebot,
ein Service der KWE Kälte-Technik GmbH und Co. KG

Präambel

Die Kälte-Technik KWE GmbH u. Co. KG, Niederbachweg 28, 74586 Frankenhardt-Gründelhardt, vertr. d. d. pers. haft. Komplementärin, der Kälte-Technik KWE Verwaltungs GmbH, diese wiederum vertr.d.d. Geschäftsführer: Hugo Offenhäuser, Marco Offenhäuser, im Folgenden „KWE“ genannt, bietet ihren Auftraggebern, im weiteren Auftraggeber genannt, einen Komplettservice für die Lieferung und Installation von Klimaanlagen an. Die Kälte-Technik-KWE GmbH & Co. KG ist Betreiber der Internetseite www.klimambo.de und damit Auftragnehmer für die über die Internetseite angebotene Leistung. Zur Festlegung der Voraussetzungen, unter denen KWE ihre Leistungen anbietet und welche Inhalte die Leistung im Einzelnen umfasst, wird durch den sich aus dem Angebotsgenerator auf www.klimambo.de ergebenden Angebotsvorschlag an den Auftraggeber und die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt.

1. Geltungsbereich, Änderung

1.1 Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen der Kälte-Technik KWE GmbH u. Co. KG, Niederbachweg 28, 74586 Frankenhardt-Gründelhardt, vertr. d. d. pers. haft. Komplementärin, der Kälte-Technik KWE Verwaltungs GmbH, diese wiederum vertr.d.d. Geschäftsführer: Hugo Offenhäuser, Marco Offenhäuser, im Folgenden „KWE“ genannt und dem jeweiligen Auftraggeber und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Auftraggeber werden nicht anerkannt, es sei denn, KWE hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.

1.2 Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die die Bestellung zu Zwecken vornimmt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Es ist deutsches Recht anwendbar, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist.1.4 Alle Preisangaben verstehen sich als Brutto-Europreise inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 1.5 Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:

a. individuelle Vereinbarungen

b. diese allgemeinen Geschäftsbedingungen

c. die gesetzlichen Regelungen.

2. Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

2.1 Der Auftraggeber kann über die Internetseite von KWE unter www.konfigurator.klimambo.de eine Anfrage zur Erstellung eines Angebotes mittels eines Generators KWE für die Lieferung und Montage eines Raumklimagerätes stellen. Bei dem von KWE mittels des Generators per Email übersandten Angebot im PDF-Format handelt es sich um ein unverbindliches Angebot an den Auftraggeber.

2.2 Übersendet der Auftraggeber das unterschriebene Angebot an KWE in Textform, handelt es sich hierbei um ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Der Auftraggeber wird, wenn der KWE das Angebot annimmt, binnen 5 Tagen eine Vertragsannahmeerklärung von diesem erhalten. Sollte der Auftraggeber eine solche Erklärung nicht fristgemäß erhalten, ist er an seine Bestellung nicht mehr gebunden.

2.3 Der Umfang der von KWE zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in dem jeweiligen Angebot an den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist in jedem Fall für den Elektroanschluss der Klimaanlage selbst verantwortlich.

2.4 KWE darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte KWE wegen Verzugs des Auftraggeber um den Zeitraum, in dem der jeweilige Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber KWE nicht nachkommt.

3. Pflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Anfrage, auf die das Angebot von KWE beruht, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Insbesondere trägt er die Verantwortung zur Überprüfung und richtigen Wiedergabe der Angaben zu dem Raum und dem Gebäude, in dem das Klimagerät installiert werden soll.

3.2 Der Auftraggeber ist ebenfalls verpflichtet sicherzustellen, dass die vertraglich vereinbarten, von KWE zu erbringenden Leistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen.

3.3 Der Auftraggeber hat KWE über Umstände zu informieren, die aus seiner Sicht die Installation der Klimaanlage erschweren könnte, wie bspw. ein beschränkter Zugang zu den Räumlichkeiten o.ä.

3.4 Der Auftraggeber stellt KWE auf Anforderung auch Fotomaterial von den Räumlichkeiten zur Verfügung, da diese die Vorplanung der Installation erleichtern kann.

3.5 KWE ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn sich vor und/oder bei der Installation der Klimaanlage herausstellt, dass diese auf Grund eines Verstoßes des Auftraggebers gegen die Pflichten nach den vorangegangenen Ziffern nicht wie vereinbart montiert werden kann. KWE ist in diesem Fall zur Forderung einer Entschädigung berechtigt.

4. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

4.1 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Die Bezahlung des vereinbarten Preises erfolgt mittels der vom Auftraggeber.4.3 KWE ist bei Zahlungsverzug des Auftraggebers auch berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten.   5. Lieferfristen, Termine
5.1 Der Auftraggeber gibt bei seiner Anfrage ein gewünschtes Zeitfenster für die Installation der Klimaanlage an. Dies ist Grundlage für das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Vertrages durch den Auftraggeber. 5.2 Wenn KWE das Angebot des Kunden annimmt, wird KWE dem Auftraggeber in dem von diesem gewünschten Zeitfenster Installationstermine vorschlagen. Ein auf dieser Grundlage vereinbarter Termin zwischen den Parteien stellt jedoch kein unbedingtes Fixgeschäft dar. 5.3 Kommt KWE mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn KWE eine vom Auftraggeber gesetzte Nachfrist nicht einhält. 6. Lieferung, Installation und Abnahme 6.1 KWE liefert die von dem Auftraggeber gewählte Klimaanlage inklusive der dazugehörigen Bestandteile, dem Befestigungsmaterial, der Leitungen und dem Kältemittel mit Ausnahme der Elektroleitung.

6.2 KWE installiert die Klimaanlage bei dem Auftraggeber. Nach der Installation erstellen die Parteien ein Abnahmeprotokoll, bei dem etwaige Mängel protokolliert werden. Mit der Unterzeichnung dieses Protokolls durch den Auftraggeber gilt die Klimaanlage als abgenommen.

6.3 Der Auftraggeber erhält anschließend noch eine Betriebsanleitung für die installierte Anlage sowie eine Einweisung.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1 Bei Werkleistungen übernimmt KWE die Mängelhaftung dafür, dass die vereinbarten Werkleistungen den auf Grundlage des Angebotes vereinbarten optischen Anforderungen entsprechen und für die vertragsgemäße Nutzung geeignet sind. Die Verjährungsfrist für Mängel nach §§ 634, 434, 435 BGB beträgt ein Jahr, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.

7.2 Der Verkäufer haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.

7.3 Die Haftungseinschränkungen nach den vorangegangenen Nummern 1 und 2 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

7.4 Gegenüber Unternehmern ist die Mängelhaftung ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von KWE zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung des Auftraggeber verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Auftraggeber selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von KWE ohne ausdrückliche Genehmigung vornehmen. Der Auftraggeber kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.

7.5 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von KWE.

7.6 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

8. Höhere Gewalt

KWE ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.

9.2 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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Wie das funktioniert? Ganz einfach!


1. Rauminfos eingeben

Sie geben einfach die notwendigen Informationen über Ihr Haus, Ihr Büro oder Ihre Wohnung in den Klimaanlagen Konfigurator ein. Also z.B. Raumgröße, Raummenge und Baujahr. Damit wir wissen, was Sie benötigen. Damit Klimambo Ihnen ein passgenaues Angebot erstellen kann.

2. Gerät auswählen

Aufgrund Ihrer Infos können wir Ihnen dann eine Auswahl von möglichen Geräten anbieten. Denn für die richtige Klimatisierung – damit auch alles so funktioniert, wie es sollte – spielen die Raumangaben eine entscheidende Rolle. Nicht jedes Gerät kann überall eingesetzt werden.


3. Angebot erhalten

Nach der Auswahl Ihrer Wunschgeräte erhalten Sie von Klimambo ein kostenloses Angebot. Und zwar zum Festpreis. Also komplett. Mit Montage der Kältemittelleitungen, mit Installation der Klimageräte, mit Verbrauchsmaterialien und den Innen- und Außengeräten. Dann entscheiden Sie.

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